Allgemeine Geschäftsbedingungen Onemeeting.com BV

Allgemeine Geschäftsbedingungen Onemeeting.com BV – Antragsteller/Bucher

DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet:
1.1 Angebot: das/die Angebot(e), das Onemeeting dem Bewerber auf der Grundlage seiner Anfrage unterbreitet.
1.2 Anfrage: eine Anfrage des Antragstellers an Onemeeting – entweder über Onemeeting.com oder über den/die Meeting-Experten – Angebot(e) für die Anfrage des Antragstellers zu unterbreiten.
1.3 Bewerber: die natürliche(n) und/oder juristische(n) Person(en), die über Onemeeting, konkret über die Online-Plattform Onemeeting.com oder über den persönlichen Kontakt mit Meeting Expert(s), eine Bewerbung bei einem Standortpartner einreicht, bei dem der Standortpartner darum gebeten wird ein Angebot über Onemeeting auf Grundlage der zwischen Standortpartner und Onemeeting abgeschlossenen Geschäftsvereinbarung erstellen, sofern ein Raum verfügbar ist.
1.4 Konto : Ein vom Benutzer zu erstellendes oder zu erstellendes Konto, mit dem der Benutzer gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über eine allgemeine Zugangsdomäne mit einem Anmeldenamen Zugang zur sicheren Umgebung von Onemeeting.com erhält und Passwort, die von Onemeeting bereitzustellen sind. , all dies gemäß den Artikeln 5.2 und 9.2 und 9.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Stornierung: die schriftliche oder digitale Mitteilung des Buchenden über Onemeeting an den Location-Partner, dass eine oder mehrere vereinbarte Verpflegungsleistungen ganz oder teilweise durch den/die Buchenden nicht in Anspruch genommen werden.
1.6 Best-Available-Rate (BAR)-Preise: Dies sind variable Preise, die der Standortpartner auf Anfrage an Onemeeting für seine Standorte angibt.
1.7 Vermittlungsvereinbarung: eine Vereinbarung zwischen dem/den Bucher(n) und Onemeeting, wobei der/die Bucher Onemeeting anweisen, im Namen des/der Bucher(s) zu vermitteln, um eine Catering-Vereinbarung zwischen dem/den Bucher(n) und dem Location-Partner gemäß der Buchung abzuschließen (s).
1.8 Buchungsbestätigung: die Onemeeting vom Location-Partner mitgeteilte Buchungs- und Verpflegungsvereinbarung, die Onemeeting dem/den Buchenden übermittelt.
1.9 Besteller: die natürliche(n) und/oder juristische(n) Person(en), die durch die Buchung einen (oder mehrere) Verpflegungsvertrag(e) abgeschlossen hat (haben).
1.10 Buchung: Die Entscheidung des Bewerbers gegenüber Onemeeting, ein im Angebot angegebenes Angebot anzunehmen, in Verbindung mit dem Abschluss des Maklervertrags zwischen dem Bewerber und Onemeeting.
1.11 Buchungswert: Der in den Angeboten angegebene Gesamtpreis, der zu einer Buchung geführt hat oder der daraus abgeleitet werden kann, ohne Verwaltungskosten. Für die Ermittlung des Buchungswertes werden auch die Angebote berücksichtigt, die zu einer Buchung geführt haben, für die aber die Leistung noch nicht erbracht und/oder noch nicht bezahlt wurde.
1.12 Provision: die Gebühr, die der Standortpartner für die Dienste von Onemeeting schuldet.
1.13 Gast: die natürliche(n) und/oder juristische(n) Person(en), die die aufgrund des/der Verpflegungsvertrages/Verträge vereinbarten Leistungen vor Ort tatsächlich in Anspruch nehmen.
1.14 Benutzer: die natürliche(n) und/oder juristische(n) Person(en), die die Plattform Onemeeting.com nutzt, ob mit oder ohne Konto.
1.15 Nutzungsrecht: das Zugangsrecht und das Recht zur Nutzung der sicheren Umgebung von Onemeeting.com, auf die nur über eine Zugangsdomäne mit Login-Name und Passwort zugegriffen werden kann, wie in Artikel 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben, die Onemeeting dem Benutzer zur Verfügung stellt, der ein Konto zur Nutzung dieser Onemeeting.com-Umgebung hat.
1.16 Catering-Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Standortpartner(n) und Bucher(n), die durch die Buchung zustande kommt.
1.17 Geistige Eigentumsrechte (auch als „IP-Rechte“ bezeichnet): alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Datenbank- und Domänennamenrechte und/oder entsprechende und/oder verwandte Rechte, zu Hause und im Ausland, ob registriert oder nicht. Geistige Eigentumsrechte umfassen auch, ohne darauf beschränkt zu sein, Anwendungen in Bezug auf und/oder Ansprüche auf solche Rechte und/oder Lizenzen, ob stillschweigend oder nicht.
1.18 Standort: die verfügbaren physischen Räumlichkeiten des Standortpartners (wie, aber nicht beschränkt auf, Tagungsräume, Veranstaltungshallen, Lobbys, Konferenzsäle, Theater, Hotelzimmer) sowie zusätzliche Dienstleistungen, die vom Standort bereitgestellt werden Partner in diesem Zusammenhang.
1.19 Standortseite: Eine Online-Webseite, auf der der Standort auf Onemeeting.com beschrieben wird.
1.20 Location-Partner: die natürliche oder juristische Person, die beruflich Catering-Dienstleistungen erbringt, die eine oder mehrere Locations zur Nutzung zur Verfügung stellen kann und die Onemeeting ermächtigt, in ihrem Namen Catering-Vereinbarungen zwischen dem Location-Partner und Buchenden und/oder der Onemeeting abzuschließen weist an und/oder erteilt die Erlaubnis, Informationen über seine(n) Standort(e) auf Onemeeting.com zu veröffentlichen.
1.21 Meeting-Experte: der Onemeeting-Mitarbeiter, der die Bewerbung eines Bewerbers bearbeitet und diesbezüglich mit einem oder mehreren Standortpartnern Kontakt aufnimmt, mit dem Ziel, die Bedürfnisse des Bewerbers zu erfüllen und den Abschluss eines Verpflegungsvertrags herbeizuführen.
1.22 Nichterscheinen: Nichtnutzung einer Dienstleistung, die auf der Grundlage einer Catering-Vereinbarung von oder im Namen des/der Buchenden(s) ohne Stornierung erbracht werden soll.
1.23 Angebot: das schriftliche oder digitale Angebot des Standortpartners auf der Angebotsanfrage.
1.24 Angebotsanfrage: Eine Anfrage von Onemeeting an einen Standortpartner, um ein Angebot einzuholen, das an den Antragsteller gerichtet ist, aber an Onemeeting übermittelt wird, das die Anfrage erfüllt, und wenn dies nicht möglich ist, der Anfrage so nahe wie möglich kommt.
1.25 Onemeeting: das private Unternehmen Onemeeting.com, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 31040772.
1.26 Onemeeting.com : die Online-Plattform von Onemeeting, auf der Standortpartner ihre Dienstleistungen (sofern zutreffend) bewerben und/oder anbieten können und auf der potenzielle Bewerber/Bucher/Gast(en) die angebotenen Dienstleistungen nutzen können auf dieser Plattform entdecken, suchen, vergleichen und anfragen/buchen können, sowie die Cateringverträge zwischen Locationpartner und Bucher abgeschlossen werden können. Der Antragsteller/Bucher hat die Wahl, auf dieser Plattform ein Konto zu erstellen, in das er sich jederzeit einloggen kann, oder ein Webformular auszufüllen, um eine Anmeldung/Buchung vorzunehmen, wonach die (Catering-) Vereinbarungen zwischen Partnerstandort und Bucher geschlossen werden können abgeschlossen werden, wie in den Artikeln 5.2 und 9.2 und 9.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
1.27 Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (die „betroffene Person“) im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der DSGVO.
1.28 UVH : die einheitlichen Bewirtungsbedingungen, wie sie bei der Handelskammer in Woerden hinterlegt und dort unter der Nummer 40482082 registriert sind.
1.29 Webformular: das Webformular, das der Anfragende/Bucher in der frei zugänglichen Umgebung von Onemeeting.com ausfüllen kann – ohne dass sich der Anfragende/Bucher über eine allgemeine Zugangsdomäne mit Login-Name und Passwort bei Onemeeting.com anmelden muss – und für die der Antragsteller/Bucher daher keinen Account benötigt.
1.30 Catering-Leistungen: alle Leistungen, die von Standortpartnern im Rahmen ihrer Leistungen erbracht werden können.
1.31 Provisorische Artikel / Extras: Artikel, deren tatsächliche Anzahl vor der Sitzung noch nicht bekannt ist / Artikel, die zusätzlich zu den vorher festgelegten Vereinbarungen am Tag selbst zusätzlich gekauft werden.
1.32 Bearbeitungsgebühr: eine alternative Gebühr des Buchenden/Antragstellers an Onemeeting für seine Vermittlung, wenn ein Standortpartner keine Provision an Onemeeting zahlt.

KAPITEL 1 – ALLGEMEINES
1. Wann gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die UVH (sofern nicht davon abgewichen) gelten für das Verhältnis zwischen Onemeeting und Buchenden und sind Bestandteil jeder (Rechts-)Handlung im Zusammenhang mit, aber nicht beschränkt auf einen Maklervertrag und /oder Verpflegungsvertrag, einschließlich der vorvertraglichen Phase (aus einer Bewerbung).
1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden verschiedene Begriffe verwendet. Diese Begriffe werden vor Abschnitt 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie von Onemeeting ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Sobald eine Folgevereinbarung (Vermittlungsvertrag und/oder Gastronomievertrag) zustande kommt, erlöschen die Abweichung bzw. die Abweichungen, sofern dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Im Falle eines Widerspruchs einer Bestimmung aus einer der folgenden Vereinbarungen geht die nachfolgend genannte Vereinbarung vor:
• Catering-Vereinbarung
• Maklervertrag
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• UVH (abweichend von Artikel 2 UVH).
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme von UVH. Soweit darüber hinaus andere Geschäftsbedingungen gelten, gehen im Konfliktfall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Onemeeting vor.
1.6 Für die Cateringvereinbarung(en) können weitere (allgemeine) Geschäftsbedingungen gelten. Ist dies der Fall, wird dies auf dem Angebot, Vermittlungsvertrag oder Cateringvertrag vermerkt.
1.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsvertrages oder des Gastronomievertrages nichtig oder anfechtbar sein, werden sich die Parteien beraten und eine zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Umfang der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, die ursprüngliche Bestimmung zu ersetzen. Andere Bestimmungen bleiben dann unverändert in Kraft.
1.8 Es gibt keine Hierarchie zwischen den Kapiteln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind im Zusammenhang zu verstehen.
1.9 Zusätzlich zu den in Artikel 1.4 genannten Bedingungen und Vereinbarungen gelten teilweise besondere Bedingungen des Standortpartners. Wenn ja, sind diese in den Angeboten ggf. auf der Standortseite auf Onemeeting.com aufgeführt.

2. Was macht Onemeeting?
2.1 Onemeeting bietet sowohl über die Online-Plattform Onemeeting.com als auch über die Meeting Experts einen Service an, auf dem Standortpartner ihre Dienstleistungen bewerben und/oder anbieten können und wo potentielle Gäste/Bucher entdecken, suchen, vergleichen und – entweder über Onemeeting. com, kann entweder der/die Meeting Expert(s) – eine Anfrage stellen und eine Buchung vornehmen.
2.2 Onemeeting fungiert als Vermittler, was bedeutet, dass der/die Antragsteller durch:
(i) eine Anfrage stellen, Onemeeting beauftragen, Angebotsanfragen zu stellen und ein Angebot zu unterbreiten;
(ii) um einem Angebot zuzustimmen und eine (vertraglich bindende) Beziehung mit Onemeeting (als Vermittlungsvereinbarung) und mit dem Location-Partner (als Catering-Vereinbarung) einzugehen.
Onemeeting selbst ist nicht Partei der zwischen Location-Partner(n) und Bucher(n) geschlossenen Catering-Vereinbarung(en).

2.3 Die Vermittlung durch Onemeeting erfolgt im Wesentlichen wie folgt:
• Der Antragsteller reicht einen Antrag ein;
• Onemeeting übermittelt eine Angebotsanfrage von einem oder mehreren Standortpartnern;
• Standortpartner bringen ein (oder mehrere) Angebot(e) zu Onemeeting;
• Onemeeting macht dem Bewerber ein Angebot;
• Der Antragsteller nimmt eine Buchung vor, wodurch er (1) zum Bucher wird und (2) einen Vermittlungsvertrag mit Onemeeting abschließt und (3) einen Catering-Vertrag mit dem Standortpartner abschließt;
• Onemeeting kommuniziert den Abschluss dieses Cateringvertrages und die Buchung an den Standortpartner;
• Der Standortpartner bestätigt Onemeeting die Buchung und den Abschluss des Cateringvertrags;
• Onemeeting übermittelt diese Buchungsbestätigung an den Buchenden;
• Der Standortpartner stellt Onemeeting nach dem Meeting eine Rechnung gemäß den Onemeeting.com-Abrechnungsrichtlinien;
• Onemeeting stellt dann dem Buchenden/Anfragenden eine Rechnung aus.

2.4 Onemeeting kümmert sich als Vermittler lediglich um den Abschluss des Cateringvertrages und die Abrechnung der Buchung, sofern zwischen Onemeeting und Locationpartner(n) oder zwischen Onemeeting und Bucher(n) nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Onemeeting ist daher in keiner Weise verantwortlich für die Dienstleistungen, die der/die Location-Partner im Rahmen der Catering-Vereinbarung(en) für den/die Buchenden und/oder Gäste zu erbringen haben, oder für andere Dienstleistungen des Location-Partners (s) für Buchende(n) und/oder Gast(e) zu erbringende Dienstleistungen.
2.5 Der Vermittlungsvertrag zwischen Bucher(n) und Onemeeting kommt in dem Moment zustande, in dem Onemeeting die Zustimmung des Buchers/der Bucher zu dem Angebot erhält, die schriftlich (unterschriebener Vertrag) oder digital (per E-Mail oder über das persönliche Konto im Online-Portal Onemeet.com) erfolgen.
2.6 Der/die Bucher ist/sind verpflichtet, Onemeeting die im oben genannten Angebot enthaltene Gebühr sowie die in Artikel 13 genannten vorläufigen Beträge und Extras zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.7 Enthält das Angebot für die endgültige Reservierung Unrichtigkeiten, muss der Buchende Onemeeting dies innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Buchungsbestätigung, mindestens jedoch vor dem Meeting, schriftlich oder digital mitteilen, andernfalls der Buchende/Gast kann sich weder gegenüber Onemeeting noch gegenüber Standortpartnern auf diese Ungenauigkeiten berufen.
2.8 Onemeeting behält sich das Recht vor, eine Anfrage und/oder Buchung jederzeit einzuschränken, abzulehnen, zu stornieren oder zu stornieren.

3. Welche Vollmacht erteilen Sie? (der sogenannte Vermittlungsvertrag)
3.1 Der Vermittlungsvertrag zwischen Onemeeting und Bucher(n) kommt in dem Moment zustande, in dem Onemeeting die Zustimmung des Buchers/der Bucher erhält (zum Abschluss des Cateringvertrags/der Cateringverträge zwischen Bucher(n) und Location-Partner(n)).
3.2 Der/die Buchende(n) erteilen Onemeeting durch die Bestätigung des Angebots über Onemeeting.com oder den/die Meeting-Experten den schriftlichen Auftrag, im Namen des/der Bucher(s) die Catering-Vereinbarung(en) mit dem/den Standortpartner(n) abzuschließen.
3.3 Soweit der/die Vermittlungsvertrag(e) von Bucher(n) und/oder im Auftrag anderer abgeschlossen wird/werden, haften sowohl der/die vertragsschließende(n) Bucher(s) als auch der/die andere(n) Bucher als Gesamtschuldner für die vollständige Erfüllung des/der Buchenden alle Verpflichtungen aus der/den Maklervereinbarung(en) und der/den Catering-Vereinbarung(en).
3.4 Onemeeting kann den Abschluss eines Vermittlungsvertrages jederzeit und aus welchem ​​Grund auch immer ablehnen, es sei denn, eine solche Ablehnung erfolgt ausschließlich aus einem oder mehreren in Art. 429 quater des Strafgesetzbuches und wird somit als Diskriminierung angesehen.
3.5 Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Kunst. 6:228 DCC ausgeschlossen.
3.6 Der Vermittlungsvertrag endet, wenn der oder die durch Vermittlung von Onemeeting zustande gekommene(n) Gastronomievertrag(e) zwischen Bucher(n) und Locationpartner(n) abgeschlossen ist/sind, oder der (die) durch Vermittlung von Onemeeting zustande gekommene(n) Gastronomievertrag(e) abgeschlossen ist/sind abgesagt.
3.7 Onemeeting hat das Recht, den Maklervertrag/die Maklerverträge ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung (Verzug wird sofort angenommen) mit sofortiger Wirkung durch eingeschriebenen Brief aufzulösen, wenn: a) die andere Partei in Verzug ist;
B. die andere Partei hat beschlossen, die juristische Person oder Gesellschaft aufzulösen;
C. bezüglich der anderen Partei Konkurs angemeldet oder für Konkurs erklärt wurde oder ein vorübergehender oder sonstiger Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wurde;
D. die Gegenpartei sich länger als 10 Tage in einer Situation höherer Gewalt befindet.
3.8 Im Falle einer Auflösung durch Onemeeting, wie im vorstehenden Absatz dieses Artikels beschrieben, schuldet Onemeeting dem/den Bucher(n) keine Entschädigung für Leistungen, die nicht von Standortpartner(n) erbracht wurden.
3.9 Wird/werden der/die Vermittlungsvertrag/e aufgelöst, bevor der/die durch Vermittlung von Onemeeting geschlossene/n Verpflegungsvertrag/e begonnen hat/haben, schuldet/schulden der/die Buchende/n den Betrag, der/die dem/den Bucher/n zu vergüten ist/sind auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der/die Buchende/n den/die Maklervertrag/e zum Zeitpunkt der Auflösung des/der Maklervertrag/s gekündigt hätte/n.
3.10 Wenn der/die Bucher Onemeeting gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vorschuss gezahlt hat/haben, wird dieser Betrag Onemeeting geschuldet und von der oben in diesem Artikel genannten Entschädigung abgezogen.

4. Was ist, wenn Sie stornieren möchten oder nicht erscheinen?
4.1 Der Buchende ist nicht berechtigt, durch Vermittlung von Onemeeting abgeschlossene Verpflegungsverträge zu stornieren, es sei denn, der Buchende bietet gleichzeitig und unwiderruflich an, die für die Stornierung fälligen Beträge (Stornobetrag) zu zahlen. Jede Stornierung gilt als ein solches Angebot. Eine Stornierung und das Angebot zur Zahlung des Stornobetrages gelten als angenommen, wenn Onemeeting das Angebot nicht unverzüglich ablehnt. Die Stornierung muss schriftlich oder digital und unter Angabe des Datums erfolgen. Aus einer mündlichen Stornierung kann der Buchende keine Rechte herleiten. Für die Verpflegungsvereinbarung(en) gelten die Bestimmungen des UVH bezüglich Stornierung und Nichterscheinen.
4.2 Abweichend vom UVH ist Onemeeting jederzeit berechtigt, die vom Buchenden gemäß Vermittlungsvertrag bzw. Angebot/Buchung/Buchungsbestätigung reservierte Location vor dem Tag der Erbringung der Cateringleistung zu stornieren.
4.3 Abweichend vom UVH ist Onemeeting berechtigt, aber niemals dazu verpflichtet, nach eigenem Ermessen festzulegen, dass der Bucher keine No-Show-Kosten schuldet, wenn der Location-Partner die Location noch vermieten konnte Ein Treffen.
4.4 Abweichend vom UVH ist Onemeeting jederzeit berechtigt, mit dem Buchenden weitere Vereinbarungen über die Stornobedingungen zu treffen. Diese Termine werden von Onemeeting im Angebot angeboten.
4.5 Unter Beachtung des Vorstehenden ist Onemeeting berechtigt, einen durch Onemeeting zustande gekommenen Catering-Vertrag zu stornieren, es sei denn, der Buchende und/oder Location-Partner hat/haben schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Catering-Vertrages mitgeteilt, dass Onemeeting verzichtet diesbezüglich auf sein Rücktrittsrecht, sofern der Buchende und/oder der/die Standortpartner ebenfalls unmissverständlich erklären, dass sie auf ihr eigenes Rücktrittsrecht verzichten.

KAPITEL 2 – NUTZUNG VON ONEMEETING.COM
5. Was ist der Onemeeting.com-Dienst?
5.1 Onemeeting bietet sowohl über Onemeeting.com als auch über Meeting Experts eine Plattform an, auf der Location-Partner ihre Catering-Services bewerben, promoten und/oder anbieten können (sofern zutreffend) und wo der Bewerber/Bucher/Gast die angebotenen Catering-Services entdecken kann Plattform, suchen, vergleichen und anfragen/buchen sowie über diese Plattform die Vermittlungsverträge mit Onemeeting und die Cateringverträge mit dem/den Locationpartner(n) abschließen.
5.2 Im Hinblick auf die Bewerbung/Buchung sowie den Abschluss der Catering-Vereinbarungen mit Location-Partnern über die Online-Plattform Onemeeting.com hat der Bewerber/Bucher die Wahl, dies zu tun über:
1) ein vom Antragsteller/Bucher zu erstellendes oder zu erstellendes Konto für die Nutzung von Onemeeting.com, oder;
2) ein Webformular, das der Antragsteller/Bucher in der Umgebung von Onemeeting.com ausfüllen kann.
5.3 Die Regelungen dieses Kapitels 2 dieser AGB gelten für die Anfrage, die Buchung und den Abschluss eines Cateringvertrages zwischen Locationpartner und Bewerber/Bucher über die Online-Plattform Onemeeting.com, also nicht über den/die Meeting Expert(s). ).

6. Geistige Eigentumsrechte
6.1 Alle IP-Rechte in Bezug auf Onemeeting.com – einschließlich, aber nicht beschränkt auf das „Look and Feel“ (einschließlich Infrastruktur) von Onemeeting.com, die von Standortpartnern geposteten Daten und Inhalte sowie die Bewertungen von (andere) Bewerber/Bucher/Gast(e) und übersetzte Texte – gehören ausschließlich Onemeeting und/oder seinen Lizenzgebern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Vermittlungsvertrag erstrecken sich ausdrücklich nicht auf die vollständige oder teilweise Übertragung der auf Onemeeting.com ruhenden IP-Rechte. Der Antragsteller/Bucher mit einem Account erwirbt lediglich das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, den Account für Onemeeting.com zu nutzen, vorbehaltlich der Bestimmungen und Einschränkungen dieser AGB.
6.2 Der Antragsteller/Bucher erkennt alle IP-Rechte in Bezug auf Onemeeting.com von Onemeeting und/oder seinen Lizenzgebern an und wird jede Form der Verletzung dieser IP-Rechte unterlassen. Kopieren, Scrapen, (Hyper-/teilweises) Verlinken, Veröffentlichen, Bewerben, Handeln, Integrieren, Verwenden, Kombinieren oder Verwenden des Inhalts (einschließlich aller Übersetzungen davon, der von Standortpartner(n) geposteten Daten und Inhalte), der Bewertungen von (anderen) Bewerber/Bucher/Gäste oder die Marke von Onemeeting ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Onemeeting nicht gestattet.Jede rechtswidrige Nutzung oder eine der oben genannten Handlungen oder Verhaltensweisen stellt eine schwerwiegende Verletzung der IP-Rechte von Onemeeting dar 6.3 Der Anmelder/Bucher stellt Onemeeting von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Verletzungen von IP-Rechten durch oder im Namen des Anmelders/Buchers ergeben.
6.4 Dem Anmelder/Bucher und den Nutzern ist es nicht gestattet, Hinweise auf die IP-Rechte zu entfernen oder zu verändern.
6.5 Stellt der Anmelder/Bucher eine wie auch immer geartete Verletzung von Schutzrechten gegenüber Onemeeting.com fest und/oder beruft sich ein Dritter auf bessere oder ältere Rechte gegenüber Onemeeting.com, wird der Anmelder/Bucher Onemeeting unverzüglich informieren . Auf erste Anfrage von Onemeeting wird der Antragsteller/Bucher jede erdenkliche Zusammenarbeit – im weitesten Sinne des Wortes – leisten, um zum Schutz der IP-Rechte von Onemeeting oder seinen Lizenzgebern oder Lieferanten beizutragen.
6.6 Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Onemeeting – zu deren Erteilung Onemeeting niemals verpflichtet ist und an die Onemeeting weitere Bedingungen knüpfen kann – ist es dem Anmelder/Bucher nicht gestattet, eigenständig – in welcher Form auch immer – gegen mögliche Verletzer vorzugehen (Geistiges Eigentum) Rechte, die Onemeeting.com zustehen, oder sich – in welcher Weise auch immer – gegen Ansprüche Dritter gegen Onemeeting.com zu verteidigen.
6.7 Wenn Onemeeting, sei es in Zusammenarbeit mit oder auf Initiative des Bewerbers/Buchers, (weitere) Anwendungen/Software/Programme entwickelt, werden die dadurch entstehenden IP-Rechte jederzeit Onemeeting zustehen . . . Wenn und soweit hierfür eine Übertragung von IP-Rechten vom Anmelder/Bucher an Onemeeting erforderlich ist, überträgt der Anmelder/Bucher hiermit im Voraus seine (Ansprüche auf) IP-Rechte an diesen neu entwickelten Anwendungen/Software/Software an Onemeeting .
Falls eine (weitere) Urkunde oder eine andere Art von Rechtshandlung erforderlich ist, verpflichtet sich der Anmelder/Bucher hiermit unbedingt und unwiderruflich, auf eigene Kosten alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um die Übertragung der genannten IP-Rechte zu bewirken.
6.8 Für den Fall, dass Onemeeting.com und/oder – im Fall des Bewerbers/Buchers mit einem Konto – das Nutzungsrecht Rechte Dritter verletzt oder für den Fall, dass nach Ansicht von Onemeeting eine angemessene Chance besteht dass dies eintreten könnte, ist Onemeeting berechtigt, Onemeeting.com so zu ersetzen oder zu ändern, dass die Rechtsverletzung dadurch beseitigt wird und die funktionalen Eigenschaften von Onemeeting.com so wenig wie vernünftigerweise möglich beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls ist Onemeeting in keiner Weise verpflichtet, dem Antragsteller/Bucher oder einem Dritten infolge dieser Änderung entstandene Schäden zu ersetzen.
6.9 Wenn Onemeeting der Meinung ist, dass ein Austausch oder eine Änderung gemäß Artikel 6.8 (kommerziell oder technisch) nicht durchführbar ist, ist Onemeeting berechtigt, den Zugang zum Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren, das Konto zu entfernen und ohne weiteres oder anderweitig zu kündigen haften dem Anmelder/Bucher für alle Schäden oder Kosten, die dem Anmelder/Bucher durch diese Sperrung, Löschung und Kündigung entstehen. Vom Antragsteller/Bucher bereits gezahlte und/oder noch geschuldete Gebühren – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren aus dem/den Vermittlungsvertrag(en) und/oder Gastronomievertrag(en) – unterliegen in keinem Fall der Stornierung bei Sperrung. Löschung und Kündigung des Accounts. Andere als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Rechte stehen dem Anmelder/Bucher nicht zu.

7. Onemeeting.com-Anwendung
7.1 Der Bewerber/Bucher trägt jederzeit das Risiko der Auswahl, Nutzung und Anwendung von Onemeeting.com.
7.2 Der Anmelder/Bucher ist verantwortlich für die richtige Auswahl und die richtige und ausreichende Verfügbarkeit des Internets oder anderer Arten von Netzwerkoptionen und/oder Infrastruktur. Onemeeting ist ausdrücklich nicht verantwortlich für den Kauf und/oder das ordnungsgemäße Funktionieren des Internets oder anderer Netzwerkoptionen und/oder Infrastruktur des Antragstellers/Buchers oder von Dritten.
7.3 Der Antragsteller/Bucher akzeptiert Onemeeting.com in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Nutzung des Webformulars und/oder der Erstellung eines Kontos befindet („wie besehen“), also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und Mängeln, unbeschadet Verpflichtungen von Onemeeting gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Allgemeine Nutzungsbedingungen und Pflichten des Anmelders/Buchers
8.1 Der Anmelder/Bucher ist verantwortlich für die Überprüfung der Einstellungen, der Nutzung von Onemeeting.com und der Art und Weise, wie die Ergebnisse, die mit Onemeeting.com generiert werden, oder die Ergebnisse anderer von Onemeeting bereitgestellter Dienste verwendet werden, sowie die Sicherheit Verfahren und ein angemessenes Systemmanagement in seiner Organisation.
8.2 Dem Anmelder/Bucher und den Nutzern ist es nicht gestattet, den Quellcode und/oder Objektcode zu verändern, zu dekompilieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen oder Onemeeting.com anderweitig einem Reverse Engineering zu unterziehen.
8.3 Dem Anmelder/Bucher und Nutzern ist es unter keinen Umständen gestattet, technische Bestimmungen von Onemeeting und/oder seinen Lizenzgebern zum Schutz von Onemeeting.com zu entfernen oder zu umgehen.
8.4 Der Anmelder/Bucher wird alles Notwendige unternehmen, um zu verhindern, dass Onemeeting.com durch Handlungen oder Unterlassungen des Anmelders/Buchers und/oder der Nutzer mit Viren, Malware, Trojanern, DDoS-Angriffen und/oder ähnlichen Bedrohungen infiziert wird.
8.5 Dem Anfragenden/Buchenden und Nutzern ist es nicht gestattet, 1) Daten und/oder Inhalte auf Onemeeting.com einzustellen und/oder über Onemeeting.com Äußerungen abzugeben, die gegen das Gesetz, die guten Sitten und die guten Sitten verstoßen, die die (geistigen Eigentums-) Rechte von Onemeeting, seinen Lizenzgebern und/oder Dritten verletzen oder 2) auf andere Weise verleumderisch oder rechtswidrig gegenüber Onemeeting und/oder Dritten handeln, indem oder über Onemeeting.com verwendet wird, oder 3) auf andere Weise die Rechte von Onemeeting verletzen und /oder Dritte. Dem Bewerber/Bucher und den Nutzern ist es nur gestattet, Daten und/oder Inhalte auf Onemeeting.com einzustellen oder sonst über Onemeeting.com Erklärungen abzugeben, die dem Wesen und Zweck von Onemeeting.com entsprechen und – im Falle eines Bewerbers/ Bucher mit einem Konto – der Zweck, für den das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Der Anmelder/Bucher stellt Onemeeting von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Bestimmungen dieses Absatzes nicht einhalten kann.
8.6 Bewerber/Bucher und Nutzer dürfen Onemeeting.com nicht nutzen, um Tests, Testanfragen, Systemtests zu stellen oder Testaccounts anzulegen. Wenn der Bewerber/Bucher und/oder ein Benutzer einen Testaccount haben möchte, sollte er sich an Onemeeting wenden.
8.7 Onemeeting ist jederzeit berechtigt – im Falle eines Anfragenden/Buchenden mit einem Account – den Zugang des Anfragenden/Buchenden (und über den Anfragenden/Buchenden von Nutzern) zu Onemeeting.com ganz oder teilweise zu sperren, vorübergehend oder dauerhaft. , unverzüglich und ohne vorherige Abmahnung und Konto(s) vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen sowie das Recht, den Anmelder/Bucher – ob mit oder ohne Konto – abzumahnen, den Dienst zu kündigen und/oder .com eingestellte Daten anzupassen, zu ändern oder zu löschen, insbesondere – aber nicht beschränkt auf – wenn:
– der Antragsteller/Bucher und/oder ein Nutzer entgegen dem Vermittlungsvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt/handelt oder – sofern zutreffend – das Konto aus welchen Gründen auch immer endet;
– der Antragsteller/Bucher und/oder ein Benutzer Onemeeting.com missbraucht, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – das Installieren von Viren;
– der Antragsteller/Bucher und/oder ein Nutzer gegen Rechte Dritter oder gegen Gesetze und Vorschriften verstößt/handelt;
– Onemeeting-Systeme sind übermäßig belastet;
– Onemeeting ist der Ansicht, dass Handlungen des Anmelders/Buchers und/oder eines Nutzers einen Schaden oder eine Haftung für den Anmelder/Bucher und/oder einen Nutzer selbst, Onemeeting und/oder Dritte verursachen können;
all dies liegt im alleinigen Ermessen von Onemeeting.

Onemeeting wird sofort gerichtlichen Anordnungen folgen, um Daten und anderes Material zu entfernen, dem Antragsteller/Bucher und/oder einem Benutzer den Zugang zu verweigern oder anderen gerichtlichen Anordnungen. Begründeten Aufforderungen Dritter zur Entfernung von (angeblich) rechtswidrigen oder verletzenden Daten oder Inhalten wird Onemeeting grundsätzlich unverzüglich nachkommen, jedoch nur, wenn Onemeeting in der Lage war, die rechtswidrige oder rechtsverletzende Natur der betreffenden Daten oder Inhalte festzustellen oder wenn dies der Fall ist begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Daten oder Inhalte rechtswidrig sind oder verletzen. Darüber hinaus ist Onemeeting berechtigt, die Daten oder Inhalte vorübergehend von Onemeeting.com zu entfernen, um einen Anspruch im Sinne des vorstehenden Satzes zu untersuchen. Onemeeting wird den Anforderer/Bucher über die Entfernung seiner Daten oder Inhalte (bzw. der Daten oder Inhalte des Nutzers) informieren. Onemeeting ist unter keinen Umständen verpflichtet, gezahlte Gebühren zurückzuerstatten oder Schadensersatz zu leisten, wenn eine in diesem Absatz genannte Situation eintritt.
8.8 Der Anmelder/Bucher garantiert, dass Nutzer auch die Bedingungen für die Nutzung von Onemeeting.com aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Der Anmelder/Bucher stellt Onemeeting von allen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten und Schäden frei, die Onemeeting dadurch entstehen und entstehen werden, dass der Anmelder/Bucher die im vorstehenden Satz genannte Garantie nicht einhält.
8.9 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8.7 verwirkt der Antragsteller/Bucher Onemeeting eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 10.000 € pro Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 8.1 bis 8.8, die um 1.000 € für jeden Tag des Verstoßes erhöht wird fortgeführt wird, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und unbeschadet aller anderen Rechte von Onemeeting. Onemeeting behält sich das Recht vor, neben der Geldbuße den vollen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

9. Nutzungsbedingungen und Pflichten Anmelder/Bucher mit Account
9.1 Die Bestimmungen dieses Artikels 9 gelten nur für den Antragsteller/Bucher mit einem Konto.
9.2 Der Antragsteller/Bucher kann über Onemeeting.com einen Account erstellen. Über diesen Account kann der Bewerber/Bucher eine Anfrage/Buchung vornehmen sowie Vermittlungsverträge mit Onemeeting und Cateringverträge mit dem Locationpartner abschließen.
9.3 Um dem Anmelder/Bucher die Nutzung von Onemeeting.com über einen Account zu ermöglichen, erhält der Anmelder/Bucher einen Online-Zugang zu Onemeeting.com mittels eines von Onemeeting bereitzustellenden Accounts, der eine allgemeine Zugangsdomäne mit einem Login-Namen bildet und Passwort. Onemeeting.com wird von Onemeeting gehostet.
9.4 Das Konto des Bewerbers/Buchers darf vom Bewerber/Bucher nur für den Zweck verwendet werden, für den Onemeeting.com geeignet ist, jedoch niemals in einer Weise, dass diese Nutzung zu irgendeiner Form von (kommerzieller oder nicht-kommerzieller) kommerzielle) Nutzung – anders als in diesen AGB vorgesehen – von Onemeeting.com durch den Anmelder/Bucher.
9.5 Das – über das Konto – verfügbar gemachte Onemeeting.com bleibt Eigentum oder geistiges Eigentum von Onemeeting und/oder seinen Lizenzgebern. Der Antragsteller/Bucher wird keine (eingeschränkten) Rechte an den Zugangs- oder Identifikationscodes für das Konto für Onemeeting.com oder das Recht zur Nutzung von Onemeeting.com an Dritte übertragen, verkaufen, vermieten, veräußern, ausgeben oder begründen/gewähren.
9.6 Der Benutzer ist für die Verwaltung und Sicherheit aller unter diesen Bedingungen bereitgestellten Zugangsdaten für das Konto verantwortlich. Der Nutzer behandelt die Zugangs- und/oder Identifikationscodes vertraulich und sorgfältig und gibt sie nur autorisierten und hinreichend sachkundigen Nutzern bekannt.
9.7 Der Anmelder/Bucher wird die ihm und seinen Nutzern zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in Bezug auf das Konto rechtmäßig und nur für den Zweck verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Anmelder/Bucher stellt auch sicher, dass Nutzer die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten im Hinblick auf das Konto gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Satzes dieses Absatzes verwenden.
9.8 Onemeeting ist jederzeit berechtigt, die dem Anmelder/Bucher zugewiesenen Zugangsdaten zu ändern. Onemeeting behält sich das Recht vor, die Nutzung von Onemeeting.com jederzeit abzulehnen oder zu kündigen und den Zugang zum Konto des Bewerbers/Buchers zu sperren und zu beenden sowie das Konto zu löschen.
9.9 Dem Antragsteller/Bucher und den Nutzern ist es nicht gestattet, Onemeeting.com auf andere Weise oder zu einem anderen Zweck zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, als zu dem Onemeeting dem Antragsteller/Bucher über das Konto zur Verfügung gestellt wurde.
9.10 Der Antragsteller/Bucher muss jederzeit:
– um zu verhindern, dass eine unbefugte Person über das Konto auf Onemeeting.com zugreift, es verwendet oder kopiert, sowie um jede andere unbefugte Nutzung von Onemeeting.com über das Konto zu verhindern;
– Onemeeting unverzüglich schriftlich über alle relevanten Tatsachen und Umstände informieren, sobald der Anmelder/Bucher eine unbefugte Nutzung von Onemeeting.com feststellt.
9.11 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8.7 verwirkt der Antragsteller/Bucher Onemeeting eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 10.000 € pro Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 9.2 bis 9.9, die um 1.000 € für jeden Tag des Verstoßes erhöht wird fortgeführt wird, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und unbeschadet aller anderen Rechte von Onemeeting. Onemeeting behält sich das Recht vor, neben der Geldbuße den vollen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

10. Garantien Onemeeting.com allgemein
10.1 Onemeeting ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse seiner Dienste, einschließlich der Bereitstellung für Onemeeting.com – ob über ein Konto oder nicht – und/oder generiert und/oder generiert mit Onemeeting.com. oder Daten und andere angebotene Informationen (unabhängig davon, ob die Daten und/oder anderen Informationen, die vom Standortpartner über Onemeeting.com zur Verfügung gestellt wurden, oder die Informationen, die von (anderen) Bewerber-/Bucher-/Gästebewertungen bereitgestellt wurden bereitgestellt). Onemeeting überprüft diese Daten und andere Informationen nicht und kann nicht garantieren, dass alle Daten und Informationen genau, vollständig oder korrekt sind, und kann daher nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, einschließlich eklatanter und typografischer Fehler, die Onemeeting.com wie auch immer unterbrechen (ob vorübergehend oder nicht). /oder teilweise). Der Antragsteller/Bucher wird die Ergebnisse der Dienste von Onemeeting und die durch die Nutzung von Onemeeting.com generierten Daten und sonstigen Informationen jederzeit überprüfen. Der Bewerber/Bucher wird auch prüfen, ob die Daten und sonstigen Ergebnisse der Dienste von Onemeeting für den Zweck geeignet sind, für den er sie verwenden möchte.
10.2 Onemeeting garantiert nicht, dass Dritte (das Konto für) Onemeeting.com und/oder die Daten des Bewerbers/Buchers nicht missbrauchen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Installieren von Viren und/oder Viren durch Dritte oder sich in a Weise, die als gegen die guten Sitten und Anstand verstoßend angesehen werden kann, oder dass Dritte (geistige Eigentums-) Rechte verletzen oder anderweitig verleumderische oder rechtswidrige Handlungen mit oder über (das Konto für) Onemeeting.com. Onemeeting haftet niemals für Schäden oder Ansprüche des Anmelders/Buchers und/oder Dritter aus diesem Grund.

11. Garantiert Onemeeting.com mbt-Konto
11.1 Die Bestimmungen dieses Artikels 11 gelten nur für den Antragsteller/Bucher mit einem Konto.
11.2 Onemeeting ist nicht verpflichtet, gegenüber Onemeeting.com ein Fallback-Center oder andere Fallback-Einrichtungen zu unterhalten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
11.3 Onemeeting hat Onemeeting.com von einem Drittanbieter gehostet. Es ist bemüht, die höchstmögliche Betriebszeit zu erreichen, kann dies jedoch nicht garantieren. Onemeeting kann auch nicht garantieren, dass Onemeeting.com ohne Unterbrechung funktioniert und von jedem geografischen Standort oder zu jeder Zeit zugänglich ist.
11.4 Onemeeting wird sich bemühen, den Dienst, einschließlich der Bereitstellung (des Kontos für) Onemeeting.com, mit Sorgfalt zu erbringen. Alle Onemeeting-Dienste werden auf der Grundlage einer Best-Effort-Verpflichtung erbracht.
11.5 Onemeeting kann (das Konto für) Onemeeting.com vorübergehend ganz oder teilweise schließen oder seine Dienste für vorbeugende, korrigierende, adaptive oder funktionale Wartungsarbeiten vorübergehend aussetzen.
Onemeeting wird – soweit vernünftigerweise möglich – versuchen, die Außerbetriebnahme nicht länger als unbedingt erforderlich andauern zu lassen, wenn möglich außerhalb der Bürozeiten oder – je nach den Umständen – erst nach entsprechender Benachrichtigung des Antragstellers/Buchers mit der Wartung beginnen.

12. Software von Lieferanten
12.1 Sofern und soweit Onemeeting dem Anmelder/Bucher auch Software von Dritten zur Verfügung stellt, gelten für diese Software die (Lizenz-)Bedingungen dieser Dritten mit Ausnahme der abweichenden Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Anmelder/Bucher akzeptiert die vorgenannten Bedingungen Dritter. Diese AGB liegen dem Anmelder/Bucher bei Onemeeting zur Einsicht bereit und Onemeeting sendet sie dem Anmelder/Bucher auf erste Anfrage kostenlos zu. Soweit die vorgenannten Bedingungen Dritter im Verhältnis zwischen dem Anmelder/Bucher und Onemeeting aus welchen Gründen auch immer als nicht anwendbar gelten oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

ABSCHNITT 3 – ZAHLUNG, DATENSCHUTZ UND HAFTUNG
13. An wen und wann zahlen Sie?
13.1 Der/die Buchende(n) schuldet/schulden keine Vergütung für die Dienstleistungen von Onemeeting auf der Grundlage des/der Vermittlungsvertrages/Vermittlungsverträge, sofern nicht anders angegeben (wie z. B. die Verwaltungskosten und in bestimmten Fällen eine Bearbeitungsgebühr). Mit Ausnahme von Verwaltungskosten erhebt Onemeeting keine Zuschläge auf den/die im Angebot/in den Angeboten angegebenen Preis/Preise des/der Standortpartner/s.
13.2 Eine Ausnahme vom vorstehenden Absatz besteht nur dann, wenn der Locationpartner keine Provision zahlt. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten (eine Bearbeitungsgebühr) im Angebot angegeben.
13.3 Der im Angebot angegebene Preis ist ein Festpreis. Das bedeutet, dass der Standortpartner verpflichtet ist, diesen Preis bei der Buchung zu verwenden. Etwaige vorläufige Beträge sind nur erstattungsfähig, wenn die Bestimmungen von 13.4 erfüllt sind.
13.4 Vor Ort können Extras nur auf Rechnung erworben und über Onemeeting verrechnet werden, wenn diese Extrakosten von einer autorisierten Person unterschrieben sind. Eine Person ist nur dann beauftragt, wenn dieses Mandat und die Person ausdrücklich über Onemeeting (im Angebot oder späterer Korrespondenz) benannt und dieses Mandat konkret beschrieben wurde.
13.5 Von den Regelungen in 13.3 und 13.4 abweichende Provisorien können nur im Falle einer weiteren Bewirtungsvereinbarung über Onemeeting getätigt werden.
13.6 Der/die Buchende(n) bestätigen/bestätigen und stellen sicher/sichern, dass sie (i) berechtigt sind, die Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode im Zusammenhang mit einer Reservierung zu verwenden, und dass (ii) die bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind.
13.7 Die Zahlung des/der Bucher(s) an Location-Partner(s) gemäß der Catering-Vereinbarung(en) sowie die Verwaltungskosten für die Rechnungen werden ausschließlich von Onemeeting in Rechnung gestellt und eingezogen. Dies gilt sowohl für den Preis aus dem Angebot als auch für andere vorläufige Positionen, sofern diese von der bevollmächtigten Person durch Unterschrift genehmigt wurden. Die autorisierte Person ist die von Onemeeting auf Empfehlung des/der Buchenden ernannte Person.
13.8 Onemeeting sendet Rechnungen für einmalige und/oder periodische Zahlungen schriftlich oder digital an den/die Buchenden.
13.9 Verwaltungskosten werden berechnet für Rechnungen in Höhe von:
• 6,50 € bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 250,00 € (inkl. MwSt.)
• 12,50 € für Rechnungen ab 250,00 € (inkl. MwSt.)
Die hier ausgewiesene Höhe der Verwaltungskosten betrifft die Höhe der Verwaltungskosten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Höhe der Verwaltungskosten kann jährlich von Onemeeting geändert werden.
13.10 Onemeeting behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise pro Saison oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Bestimmungen anzupassen.
13.11 Der fällige Rechnungsbetrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum auf dem auf der Rechnung angegebenen Onemeeting-Konto gutgeschrieben werden, sofern im abgeschlossenen Kooperationsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der/die Buchende(n) erteilt Onemeeting die Erlaubnis, die geteilten Informationen mit Dritten zu teilen.
13.12 Onemeeting ist berechtigt, dem/den Buchenden einen Vorschuss zu berechnen. Onemeeting stellt dem Buchenden hierfür eine Proforma-Rechnung zu.
13.13 Der/die Antragsteller//Bucher/Gast/Gäste sind verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Buchungsbetrags zu leisten, wenn: a) der (geschätzte) Buchungsbetrag gleich oder höher als der Höchstbetrag ist des Bewerbers/Gasts/Buchers. B. der (geschätzte) Buchungsbetrag ist gleich oder höher als € 7.500,00 inkl. MwSt.
a) der/die Bucher schuldet/schulden Onemeeting die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs;
B. Onemeeting ist berechtigt, die Forderung einem Dritten zum Einzug zu übergeben. Der Buchende muss alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso erstatten. Die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten betragen mindestens 15 % der Hauptsumme, mindestens aber € 150,00 ohne MwSt. oder zumindest den gesetzlich geschuldeten Satz;
C. Onemeeting ist auch berechtigt, Anfragen und/oder Buchungen bis zur Zahlung auszusetzen, unbeschadet der sonstigen Rechte bei Zahlungsverzug des/der Buchenden. Vor der ersten Buchung des/der Buchenden wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt (falls vom Antragsteller/Bucher/Gast genehmigt), auf deren Grundlage ein Höchstbetrag für den/die Buchenden festgelegt wird;
13.14 Der/die Antragsteller/Gast/Bucher/Bucher sind verpflichtet, vor der Buchung, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Termin (der Besprechung/Versammlung) am ​ eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR zu leisten ​für die der Cateringvertrag gilt % des Buchungsbetrags, wenn:
a) es gibt einen privaten Antragsteller;
B. die Rechnung ist an eine Adresse außerhalb der Niederlande adressiert;
C. das Ergebnis der Bonitätsprüfung oder deren Nichteinhaltung dazu führt, nach (ausschließlicher) Beurteilung von Onemeeting.
13.15 Zusätzlich zu den vorstehenden Absätzen können Antragsteller/Gäste/Bucher an andere spezifische Anzahlungsanforderungen von Veranstaltungsortpartnern gebunden sein. Gegebenenfalls ist dies auf dem/den Angebot(en) angegeben.
13.16 Wenn der Betrag dem Konto von Onemeeting zu dem in Ziffer 13.13 genannten Zeitpunkt nicht gutgeschrieben wurde, befindet sich der/die Buchende(n) in Verzug. Ab diesem Datum ist/sind:
13.17 Der/Die Buchende(n) ist/sind berechtigt, Onemeeting bis zu 3 Monate nach Rechnungsdatum Änderungen der Rechnungen vorzuschlagen, andernfalls verwirkt er seine Rechte. Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn sich herausstellt, dass die Rechnung falsch ist. Änderungen, die 3 Monate nach dem Rechnungsdatum angegeben werden, werden niemals berücksichtigt.
13.18 Bei Streitigkeiten zwischen Onemeeting und dem/den Buchenden bezüglich einer Rechnung wird jeder unbestrittene Teil der Rechnung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels bezahlt, ungeachtet des Status oder der Art der Streitigkeit. Onemeeting ist jederzeit, auch im Streitfall, berechtigt, Forderungen von Onemeeting gegen den/die Bucher durch Aufrechnung mit Forderungen zu begleichen, die der/die Bucher aus welchem ​​Grund auch immer gegen Onemeeting hat/haben.
13.19 Sobald der/die Buchende(n) die finanziellen Verpflichtungen aus dem/den Angebot(en) und/oder Cateringvertrag(en) gegenüber Onemeeting erfüllt hat/haben, gilt/gelten diese Zahlung(en) als befreiende(n) Zahlung(en). und Standortpartner können Kosten nicht direkt von Buchenden geltend machen.

14. Vertraulichkeit
14.1 Der Anmelder/Bucher garantiert, dass alle von Onemeeting erhaltenen Daten und Unterlagen, von denen der Anmelder/Bucher weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine gerichtliche Entscheidung oder ein entsprechender Beschluss der zuständigen Behörden verlangen deren Offenlegung. Der Anmelder/Bucher wird diese Daten und Unterlagen nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm bei der Nutzung des Accounts und/oder der Durchführung des Gastronomie- und/oder Vermittlungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen überlassen oder bekannt geworden sind . Dem Antragsteller/Bucher ist es gestattet, die vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die normale Nutzung des Kontos und/oder die Erfüllung des Verpflegungs- und/oder Vermittlungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, aber nur nach schriftlicher Genehmigung von Onemeeting. Onemeeting kann die Erlaubniserteilung an Bedingungen knüpfen. Daten und Unterlagen gelten jedenfalls dann als vertraulich, wenn sie von Onemeeting als solche bezeichnet wurden oder der Antragsteller/Bucher deren Vertraulichkeit hätte verstehen müssen. Der Antragsteller/Bucher wird dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungspflicht auch allen – einschließlich Nutzern, die in seinem Auftrag oder in seiner Weisung handeln – auferlegt wird und deren Einhaltung überwachen.
14.2 Die Verpflichtungen in diesem Artikel 14 gelten sowohl während der Laufzeit eines Catering- und/oder Vermittlungsvertrags als auch nach dessen Ablauf.
14.3 Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels 14 verwirkt der Antragsteller/Bucher Onemeeting eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 10.000 € pro Verstoß, die um 1.000 € für jeden Tag erhöht wird, an dem der Verstoß andauert, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist, und unbeschadet aller anderen Rechte von Onemeeting. Onemeeting behält sich das Recht vor, neben der Geldbuße den vollen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Onemeeting behält sich neben der Geldbuße auch das Recht vor, die Bereitstellung des Kontos und/oder die Ausführung des Maklervertrags sofort auszusetzen oder ihn – ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung – aufzulösen oder zu kündigen, sofern der Verstoß – nach alleiniger Meinung von Onemeeting – so schwerwiegend ist, dass eine solche Maßnahme als gerechtfertigt angesehen wird.

15. Was machen wir mit Ihren Daten?
Persönliche Daten, die Onemeeting zur Verfügung gestellt werden – die betroffenen Personen sowie alle Personen, deren persönliche Daten Onemeeting vom Antragsteller/Bucher zur Verfügung gestellt werden, werden vor dieser Bestimmung über diese Datenschutzerklärung informiert.
15.1 Onemeeting verarbeitet – in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher – die vom Bewerber/Bucher/Gast im Rahmen der Vermittlungsvereinbarung und/oder des Kontos erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die AVG . .
15.2 Der Bewerber/Bucher garantiert, dass die personenbezogenen Daten, die der Bewerber/Bucher Onemeeting im Rahmen des Vermittlungsvertrags und/oder des Kontos zur Verfügung stellt, jederzeit rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO und anderen anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben wurden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet und können wiederum rechtmäßig von Onemeeting verarbeitet werden. Der Antragsteller/Bucher stellt Onemeeting von diesbezüglichen Ansprüchen der Beteiligten und/oder Dritten und/oder Bußgeldern von Aufsichtsbehörden frei.
15.3 Onemeeting verwendet eine Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung finden Sie unter www.onemeeting.com/privacy-and-cookie-policy/. Der Anmelder/Bucher sichert zu und garantiert, dass – soweit der Anmelder/Bucher

16. Welche Risiken tragen Sie?
16.1 Onemeeting haftet, vorbehaltlich der unten genannten Beschränkungen und im gesetzlich zulässigen Umfang, nur für direkte Schäden, die tatsächlich entstanden sind, bezahlt wurden oder erlitten wurden, weil Onemeeting eine Verpflichtung in Bezug auf seine Dienstleistungen nachweislich verletzt hat, bis zu einem Gesamtbetrag der kombinierten Kosten der Buchung (für eine Veranstaltung oder für eine Reihe verwandter Veranstaltungen). Onemeeting haftet daher in keinem Fall für Strafschadensersatz, besondere, indirekte oder Folgeschäden oder -schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, entgangenes Einkommen, Vertragsverlust, Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts oder Rufs, Verlust jeglicher Ansprüche, oder (Personen-)Verletzung, Tod oder immaterieller Schaden.
16.2 Onemeeting kann nicht für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen (ob über Onemeeting.com und/oder die Meeting-Experten) über Standortpartner und/oder Standort verantwortlich gemacht werden. Diese Informationen stammen von Standortpartner(n) und/oder (im Falle einer Bewertung) von (anderen) Bewerber(n)/Bucher(n)/Gast(en). Onemeeting überprüft diese Informationen nicht und kann nicht garantieren, dass alle Informationen genau, vollständig oder richtig sind, und kann daher nicht für Fehler, einschließlich eklatanter und typografischer Fehler), Unterbrechungen (ob durch vorübergehende und/oder teilweise verursachte) Mängel, Reparaturarbeiten verantwortlich gemacht werden , Upgrade, Wartung von Onemeeting, ungenaue, irreführende oder unwahre Informationen oder das Versäumnis, Informationen bereitzustellen.
16.3 Antragsteller/Bucher können keine Rechte aus allen Anfragen an oder der Kommunikation mit Standortpartnern oder (alle Formen von) der Empfangsbestätigung jeder Nachricht oder Anfrage ableiten. Onemeeting garantiert nicht, dass jede Anfrage oder Nachricht vom Standortpartner empfangen, gelesen, erfüllt, ausgeführt oder akzeptiert wird (ordnungsgemäß und rechtzeitig).
16.4 Antragsteller/Bucher müssen in jedem Fall Folgendes beachten, wenn sie Onemeeting.com und/oder Meeting-Experten konsultieren: a) Offensichtliche Irrtümer und (Druck-)Fehler sind nicht bindend.
B. Alle Sonderangebote und Aktionen sind als solche gekennzeichnet.
C. Die Währungsumrechnung dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als genau oder aktuell angesehen werden. Die tatsächlichen Preise können variieren.
16.5 Onemeeting.com ist (und sollte nicht als solche betrachtet werden) eine Empfehlung oder Billigung der Qualität, des Serviceniveaus, der Bewertung oder der Anzahl der Sterne oder der Unterkunftsart des Veranstaltungsortpartners (oder seiner Einrichtungen, Standorte) , Produkte oder Dienstleistungen), die zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
16.6 Onemeeting haftet nicht für Schäden, die sich aus einem zwischen Bucher(n) und Location-Partner abgeschlossenen Cateringvertrag ergeben, sei es durch Eingreifen von Onemeeting¸ oder aus einem zwischen Bucher(n) und Onemeeting abgeschlossenen Vermittlungsvertrag – einschließlich für Nebenkosten, besondere, exemplarische, strafbare oder immaterielle Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden - außer soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Onemeeting beruhen. Onemeeting haftet in keiner Weise für physische Schäden an Bewerber/Bucher/Gast(en), die durch (andere) Gäste, Bewerber, Bucher oder Standortpartner verursacht wurden. Der Antragsteller/Bucher verpflichtet sich, Onemeeting (und seine Mitarbeiter, Direktor(en) und Anteilseigner) von allen derartigen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten.
16.7 Onemeeting selbst ist nicht Partei von Catering-Vereinbarungen, die zwischen Bucher(n) und somit Gast(en) und Location-Partner(n) geschlossen werden, und kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den oben genannten Vereinbarungen ergeben und /oder Handlungen oder Verhaltensweisen von Gästen. Onemeeting haftet in keiner Weise für Schäden an Location-Partnern und/oder Location(s), die durch Gast(e) oder Bucher(s) verursacht werden.
16.8 Onemeeting kümmert sich als Vermittler lediglich um die Reservierung und Abrechnung der Buchung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Onemeeting ist daher in keiner Weise verantwortlich für die von Location-Partner(n) im Rahmen der Catering-Vereinbarung(en) zu erbringenden Leistungen oder für andere von Location-Partner(n) an Gast(e) zu erbringende Leistungen. Der Location-Partner haftet gegenüber dem/den Gast(en) für Schäden, die aus einem Mangel des/der Location-Partner(s) bei der Erfüllung der Catering-Vereinbarung(en) resultieren, es sei denn, dieser Mangel ist nicht dem Location-Partner oder Mitarbeitern des Location-Partners zuzurechnen.
16.9 Sollte Onemeeting entgegen den vorstehenden Bestimmungen dennoch für einen Schaden haften, ist diese Haftung auf die Höhe begrenzt, in der seine Haftpflichtversicherung gegebenenfalls zur Zahlung berechtigt.
16.10 Alle (möglichen) Ansprüche oder Forderungen, die sich gegen Onemeeting oder in Bezug auf die Cateringvereinbarung(en) oder Vermittlungsvereinbarung(en) oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, müssen Onemeeting so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 30 Tage nach dem geplanten Tag der Nutzung von Standort(en), Produkt oder Dienstleistung. Jegliche Ansprüche oder Ansprüche, die nach Ablauf der 30-Tage-Frist erhoben werden, können abgelehnt werden und Antragsteller/Bucher/Gäste und/oder Dritte verlieren jegliches Recht auf Entschädigung (für Schäden oder Kosten). verlieren.
16.11 Alle Ansprüche des/der Anmelder/Bucher(s) verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung.
16.12 Onemeeting kann nicht für Bußgelder und/oder Zwangsgelder haftbar gemacht werden, die Antragstellern/Buchern aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung auferlegt werden.
16.13 Antragsteller/Bucher stellt Onemeeting von allen Schadensersatzansprüchen (anderer) Antragsteller/Bucher, Gäste und/oder Standortpartner und/oder Dritter frei Schäden aufgrund, aber nicht ausschließlich aufgrund von Mängeln bei der Erfüllung der Vermittlungsvereinbarung(en) zwischen Bucher(n) und Onemeeting und Mängeln bei der Erfüllung der Verpflegungsvereinbarung(en) zwischen Bucher(n) und Standortpartner.
16.14 Der/die Buchende(n) wird/haben Onemeeting unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die zu den im vorstehenden Absatz genannten Schäden und/oder Ansprüchen führen (können).

17. Wann liegt höhere Gewalt vor?
17.1 Es liegt kein zurechenbarer Mangel bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Maklervertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Parteien im Falle höherer Gewalt vor. Höhere Gewalt umfasst: (1) (drohender) Krieg, Terror/Terrorismus, (2) Pandemien und Epidemien, (3) (drohende) Naturkatastrophen, (4) (drohende) bewaffnete Raubüberfälle.
17.2 Im Falle einer Störung in den Einrichtungen des Antragstellers/Buchers, einschließlich Störungen des Internets, von Computernetzwerken oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich Hacking, Malware, Würmer, Computerviren, Trojaner, Logikbomben, Denial-of-Service-Tools (einschließlich DDoS Angriffe) und/oder andere Arten von Viren, und eine solche Fehlfunktion zu einer zusätzlichen Belastung von Onemeeting.com führt, hat Onemeeting das Recht und wird alle dadurch entstehenden Mehrkosten an den Anmelder/Bucher weitergeben.

KAPITEL 4 – ENDLICH
18. AGB-Änderungen und Abtretungsverbot
18.1 Onemeeting behält sich das Recht vor, die zur Durchführung der Vermittlungsvereinbarung(en) und/oder Verpflegungsvereinbarung(en) erstellten Anweisungen zu ändern und/oder zu erweitern sowie Änderungen an der Onemeeting-Formel vorzunehmen, ohne dies zu tun wirkt sich auf die Gültigkeit des Vertrages aus. Von Onemeeting vorgenommene Änderungen und/oder Erweiterungen müssen zumutbar sein und dürfen diesen AGB nicht widersprechen.
18.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem/den Anmelder/Bucher(n) schriftlich mitgeteilt, einschließlich einer Kopie der neuen geltenden Bestimmungen. Widersprechen der/die Anmelder/Bucher der Geltung der aktuellen Vereinbarung(en) nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich, gelten die neuen Bestimmungen für die aktuelle(n) Vereinbarung(en). Widerspricht der/die Anmelder/Bucher fristgerecht, bleiben die alten Bestimmungen und/oder Bedingungen in Kraft.
18.3 Dem/den Buchenden ist/sind die Vermittlungsvereinbarung(en) und/oder Cateringvereinbarung(en) gegenüber Onemeeting, (anderen) Bewerbern/Bucher/Gästen und/oder Standortpartner(n) und/oder oder Ansprüche ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Onemeeting an einen Dritten abzutreten, zu verpfänden, Eigentum unter einem beliebigen Titel zu übertragen oder (anderweitig) zu belasten. Die Übertragbarkeit der vorgenannten Ansprüche ist gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
18.4 Von einer Zustimmung von Onemeeting zur Schuldübernahme oder Vertragsübernahme kann nur ausgegangen werden, wenn Onemeeting diese Zustimmung ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

19. Nicht einverstanden mit Onemeeting?
19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vereinbarung(en), für die diese Bedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.
19.2 Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, in Bezug auf, sich aus oder im Zusammenhang mit der/den Vereinbarung(en), für die diese Bestimmungen gelten, und/oder diesen Bestimmungen werden nach niederländischem Recht beigelegt zuständiges Gericht des Midden Nederland District Court.
19.3 Bewerber/Bucher melden Beschwerden und/oder potenzielle Streitigkeiten zunächst Onemeeting und/oder (anderen) Bewerbern/Buchern/Gästen und/oder Standortpartnern und verpflichten sich, zunächst gemeinsam mit Onemeeting und/oder (anderen) Bewerbern/Buchern/Gast(en) und/oder Standortpartner(n) eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bevor Onemeeting und/oder (andere) rechtliche Schritte einleiten Maßnahmen gegen Bewerber/Bucher/Gast(en) und/oder Standortpartner. Beschwerden und Reklamationen in Bezug auf die Catering-Vereinbarung(en) und/oder Catering-Service(s) müssen auf Wunsch von Onemeeting von Location-Partnern bearbeitet werden.
19.4 Unbeschadet der vorstehenden Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel kann sich eine natürliche Person, die die Dienste von Onemeeting zu einem Zweck nutzt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), auf zwingende Bestimmungen des Landesrechts berufen wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (d.h. unabhängig von dieser Rechtswahl anzuwendende Bestimmungen: zwingende Bestimmungen).

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